Die Abrechnung erfolgt privat (Selbstzahler),
über private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen für die
Behandlung durch HeilpraktikerInnen. In Ausnahmefällen besteht die
Möglichkeit der Kostenerstattung durch die jeweilige gesetzliche
Krankenkasse.
Der Vorteil der Abrechnung über Kassen oder Versicherungen
liegt klar darin, dass Klienten die Kosten für Therapie oder
Beratung nicht selbst tragen müssen. Nachteile sind hingegen, dass
die Vertraulichkeit im Umgang mit persönlichen Daten und
Informationen des Klienten nur noch bedingt gegeben ist. Die Abrechnung
über Krankenkassen erfordert immer eine "Diagnose" und einen
ausführlichen Krankheitsbericht - also die Dokumentation, dass der
Klient "krank" ist und eine völlige Offenlegung seiner Probleme.
Zudem wird in der Regel die Anzahl der "erlaubten" Gespräche genau
vorgeschrieben.
Der Nachteil für Selbstzahler
ist klar die finanzielle Belastung, die privat getragen wird. Ein nicht
zu unterschätzender Vorteile besteht hingegen darin, dass
keinerlei Informationen nach außen dringen und der Klient selbst
bestimmt, wieviele Gespräche er wahrnehmen möchte, um seine
Ziele zu erreichen. Erfahrungsgemäß wirkt sich dies positiv
auf die Motivation und das Gefühl der Selbstwirksamkeit und
Kontrolle über das eigene Wohlergehen aus. Häufiger sind
Therapien bei Selbstzahlern schneller und erfolgreicher beendet. Das
Honorar bei Selbstzahlern wird in der Regel persönlich besprochen
und an die Möglichkeiten des Klienten angepasst. Es ist meist
weniger als der übliche Kassensatz, weil bürokratischer
Aufwand wegfällt. Dieser Kostenvorteil wird an die Klienten
weitergegeben.
Näheres dazu gerne in einem persönlichen Gespräch.